Was die Farben bedeuten
Jede Farbe auf beiden Karten ist unsere Lesart der veröffentlichten Regeln. Für jedes Gewässer und jedes Land mit einem Status gibt es eine Seite, die die Vorschrift mit Nummer und Datum zitiert. Das letzte Wort hat die Stelle vor Ort, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, das Landratsamt, der Betreiber eines Sees oder das Hafenamt. Eine Auskunft von dort ersetzt die Karte nicht.
Grün heißt erlaubt, Blau erlaubt mit Schein oder Registrierung, Gelb eingeschränkt, Rot verboten. Grau steht für ungeklärt. Ein helleres Grau heißt keine Angabe: Zu diesem Land gibt es keine Regelseite, und über das Wasser dort sagt die Farbe nichts.
Grün heißt nicht überall ohne Papiere. Mehrere Länder verlangen einen Führerschein erst oberhalb einer Motorleistung, auf den deutschen Bundeswasserstraßen über 7,5 kW, in Polen über 10 kW, in Ungarn über 14,7 kW und in Italien über 30 kW. Die gängigen Boards bleiben darunter, und so stehen diese Länder in Grün, mit der Zahl daneben. Blau wird ein Land erst, wenn schon das übliche Board unter die Scheinpflicht fällt, wie in den Niederlanden oberhalb von 20 km/h.
Deutschland nach Gewässer
Ob du in Deutschland fahren darfst, entscheidet die Art des Gewässers. Bundeswasserstraßen und Küste stehen unter Bundesrecht, und dort ist das eFoil erlaubt. Für ein Landesgewässer legen das Land, eine Behörde oder der Eigentümer die Regel fest, und dort sitzen die Verbote. Auf der Europakarte ist Deutschland gelb, ein Mittelwert aus beidem; Gewässer für Gewässer wird daraus ein Ja oder ein Nein.
Legende
- erlaubt
- erlaubt mit Schein oder Registrierung
- eingeschränkt
- verboten
- ungeklärt
- keine Angabe
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| Gewässer oder Land | Status | Was gilt |
|---|---|---|
| Bundeswasserstraßen | erlaubt | Auf Havel und Spree, Müritz, Elbe, Main, Mosel, Neckar, der Donau ab Kelheim, dem ganzen Rhein und den norddeutschen Kanälen darfst du fahren, auf den Kanälen mit höchstens 12 km/h. Bis 7,5 kW brauchst du keinen Führerschein, ab 2,21 kW aber ein Kennzeichen. |
| Ostsee | erlaubt | Auf der Ostsee fährst du bis 7,5 kW ohne Führerschein und ohne Kennzeichen. Vor Badestellen gilt im Streifen von 500 Metern vor dem Ufer höchstens 8 km/h. |
| Rügen | erlaubt | Vor Rügen gilt das Bundesrecht für die Ostsee: bis 7,5 kW kein Führerschein, und die Badezonen bleiben frei. |
| Wannsee | erlaubt | Auf dem Großen Wannsee darfst du fahren, außerhalb des 100 Meter breiten Uferstreifens mit bis zu 25 km/h. |
| Müggelsee | eingeschränkt | Außerhalb der Fahrrinne gelten höchstens 12 km/h, zum Foilen bleibt dir also praktisch nur die Rinne. |
| Hamburg | eingeschränkt | Auf der Elbe gilt Bundesrecht, auf Alster und Dove Elbe höchstens 8 km/h, und eine Erlaubnis für die Alster gibt es nur in Ausnahmefällen. |
| Müritz | eingeschränkt | Die Müritz ist eine Bundeswasserstraße, auf der du fahren darfst. Gesperrt ist der Nationalpark am Ostufer, bis 500 Meter vom Ufer. |
| Steinhuder Meer | erlaubt | Die Verordnung für das Steinhuder Meer erlaubt Elektromotoren mit Akku bis 7,35 kW. |
| Leipzig | eingeschränkt | Sachsen verbietet solche Kleinfahrzeuge, egal mit welchem Antrieb. Eine Ausnahme kann nur die Wasserbehörde erteilen. |
| Landesgewässer in Brandenburg | eingeschränkt | Auf den Landesgewässern Brandenburgs ist die Rechtslage offen. Frag vorher bei der unteren Wasserbehörde nach. |
| Rhein | erlaubt | Auf dem ganzen deutschen Rhein fährst du als Kleinfahrzeug nach Bundesrecht. Verboten ist es erst in Basel auf der Schweizer Seite. |
| Neckar | erlaubt | Bis Plochingen ist der Neckar Bundeswasserstraße, und bis 7,5 kW fährst du ohne Führerschein. |
| Heidelberg | erlaubt | Unterm Schloss ist der Neckar Bundeswasserstraße: Es gilt Bundesrecht, höchstens 18 km/h, und das Board braucht ein Kennzeichen. |
| Main | erlaubt | Von Kostheim bis Bamberg ist der Main Bundeswasserstraße, dort darfst du fahren. |
| NRW | erlaubt | Auf dem Rhein und den westdeutschen Kanälen darfst du nach Bundesrecht fahren, auf den Kanälen mit höchstens 12 km/h. Zum Üben taugt der Rhein aber nicht, und die Ruhrseen und Talsperren sind gesperrt. |
| Möhnesee | verboten | Der Ruhrverband schreibt für seine Talsperren klar: „eFoils sind nicht gestattet“. Das gilt an Möhne, Sorpe, Bigge, Henne und Lister. |
| Baldeneysee | verboten | Die Ruhrschifffahrtsverordnung verbietet auf dem Baldeneysee Tragflügelfahrzeuge, und dazu zählt das eFoil. |
| Seen der Schlösserverwaltung | verboten | Auf Starnberger See, Ammersee, Chiemsee, Tegernsee, Königssee und den anderen Seen der Schlösserverwaltung gibt es keinen legalen Weg aufs Wasser. |
| Übrige Gewässer in Bayern | eingeschränkt | Für die übrigen Landesgewässer in Bayern brauchst du eine Genehmigung vom Landratsamt. Die Donau ab Kelheim, der Main und der Kanal zwischen Main und Donau sind Bundeswasserstraßen. |
| Bodensee | verboten | Auf dem Bodensee sind eFoils ganz verboten, egal mit welchem Antrieb, und Boote unter 2,50 Metern werden gar nicht erst zugelassen. |
Was am Wannsee, in Hamburg und in Sachsen gilt
Auf dem Großen Wannsee fährst du außerhalb des 100 m breiten Uferstreifens bis 25 km/h, innerhalb bis 12 km/h (§ 22.04 BinSchStrO). Auf dem Müggelsee gelten außerhalb der markierten Fahrrinne der Müggelspree (km 4,0 bis 7,0) 12 km/h, in ihr 25 km/h. Zum Foilen bleibt damit die Rinne. Hamburg erlaubt auf Alster, Bille, Dove Elbe und den Kanälen höchstens 8 km/h (§ 23 Abs. 2 HVO), und eine Genehmigung für die Alster gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen. Am Steinhuder Meer lässt § 3 Abs. 1 DStMVO batterieelektrische Fahrzeuge bis 7,35 kW (10 PS) zu.
Sachsen verbietet in § 7 Abs. 3 SächsSchiffVO Wassermotorräder und ähnliche Fahrzeuge „unabhängig von ihrer Antriebsart“. Ein eFoil braucht dort eine Ausnahme der Landesdirektion Sachsen und dazu eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts, so auch in Leipzig. In Brandenburg verbietet die Landesschifffahrtsverordnung auf Landesgewässern Wassermotorräder und ähnliche Fahrzeuge. Ob ein eFoil darunter fällt, ist nicht geklärt; frag vorher die untere Wasserbehörde. Havel, Spree und Dahme sind Bundeswasserstraßen und davon nicht betroffen.
Europa nach Land
Jedes Land trägt hier die Farbe, die landesweit gilt. Einzelne Seen weichen ab: Der Gardasee ist gelb in einem grünen Italien, der Neusiedler See blau in einem roten Österreich.
Legende
- erlaubt
- erlaubt mit Schein oder Registrierung
- eingeschränkt
- verboten
- ungeklärt
- keine Angabe
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| Gewässer oder Land | Status | Was gilt |
|---|---|---|
| Deutschland | eingeschränkt | Auf Bundeswasserstraßen, auf der Nordsee und auf der Ostsee darfst du fahren, bis 7,5 kW ohne Führerschein, ab 16 Jahren und nur bei Tag. Im Binnenland braucht das Board ab 2,21 kW ein Kennzeichen, und auf den Landesgewässern entscheidet das Land oder der Eigentümer. Verboten ist es auf dem Bodensee und auf den Seen der Bayerischen Schlösserverwaltung. |
| Österreich | verboten | Auf fast allen Seen Österreichs ist das eFoil verboten, vom Wörthersee bis zum Attersee, und nach dem Wortlaut der Vorschrift auch auf Donau, March, Enns und Traun. Die Ausnahme ist der Neusiedler See. |
| Schweiz | verboten | In der ganzen Schweiz bleibt das eFoil an Land, denn Schiffe unter 2,50 Metern Länge dürfen keinen Motor haben, und jedes gängige Board ist kürzer. |
| Italien | erlaubt | Kein italienisches Gesetz nennt das eFoil ausdrücklich. Einen Führerschein brauchst du erst ab 30 kW oder weiter als sechs Seemeilen draußen, und wo gefahren werden darf, legen die Hafenämter und an den Seen die Seebehörden fest. |
| Spanien | erlaubt | Bis zwei Seemeilen vor der Küste fährst du bei Tag ohne Führerschein, wenn du mindestens 18 bist, und die Badezonen bleiben tabu. |
| Frankreich | ungeklärt | Auf dem Meer darfst du fahren. Ob ab 4,5 kW ein Bootsführerschein nötig ist und ob das Board eine Zulassung braucht, ist noch offen. |
| Niederlande | erlaubt mit Schein oder Registrierung | Ab 20 km/h gilt das Board in den Niederlanden als schnelles Motorboot, und dann brauchst du einen Vaarbewijs, eine Registrierung und musst 18 sein. Ein gängiges eFoil schafft diese 20 km/h. |
| Belgien | erlaubt | Ein eFoil mit Propeller braucht nach unserer Lesart des belgischen Schifffahrtsgesetzes weder Schein noch Registrierung. Ein Jetboard unter 4 Metern zählt dagegen als Wasserscooter, mit Schein, Registrierung und eigenen Strecken. An der Küste startest du aus den ausgewiesenen Zonen, und die Gemeinden haben eigene Regeln. |
| Polen | erlaubt | In Polen brauchst du einen Führerschein erst über 10 kW, auf Binnengewässern wie auf See, und eine Registrierung erst über 15 kW. |
| Ungarn | erlaubt | Die Motorverbote am Balaton, am Velencei See und am ungarischen Teil des Neusiedler Sees gelten nur für Verbrennungsmotoren. Einen Führerschein brauchst du erst ab 14,7 kW, fahren darfst du ab 17 und nur bei Tag. |
| Griechenland | erlaubt | In Griechenland brauchst du weder Führerschein noch Registrierung. Nur Kinder unter 12 dürfen nicht fahren. |
| Zypern | ungeklärt | Kein Gesetz auf Zypern nennt das eFoil, und ob du dafür einen Führerschein brauchst, ist nicht geklärt. |
| Kroatien | erlaubt | Gefahren wird in einem Streifen zwischen 50 und 300 Metern vor der Küste, bei Tag und außerhalb der Badebereiche. Einen Führerschein nennt die Vorschrift nicht. |
| Portugal | erlaubt mit Schein oder Registrierung | Ein motorisiertes Board braucht in Portugal einen Führerschein und eine Registrierung, und als solches gilt das eFoil sehr wahrscheinlich. Auch für Kurse gibt es keine Ausnahme. |
| Vereinigtes Königreich | ungeklärt | Einen landesweiten Führerschein gibt es nicht. Häfen, Seen und die Behörden der Wasserstraßen entscheiden selbst und verlangen teils eine eigene Registrierung oder Erlaubnis. |
| Irland | ungeklärt | Kein irisches Gesetz nennt das eFoil, und als Jetski zählt es nicht. Was gilt, regeln die Satzungen der Gemeinden und Häfen. |
| Vereinigte Staaten | erlaubt mit Schein oder Registrierung | Für die Küstenwache ist das eFoil ein Wasserfahrzeug, also wird es im jeweiligen Bundesstaat registriert. In Florida brauchst du ab 10 PS je nach Jahrgang zusätzlich einen Nachweis über einen Bootskurs. |
| Kanada | verboten | In Kanada sind Boards mit Propeller verboten. Ob ein Jetboard fahren darf, lässt die Vorschrift offen. |
| Australien | erlaubt mit Schein oder Registrierung | In New South Wales gilt das eFoil als Jetski: ab 10 Knoten brauchst du einen Führerschein, über 4,0 kW eine Registrierung. In Westaustralien brauchst du über 4,5 kW ein Skipper's Ticket. |
| Vereinigte Arabische Emirate | ungeklärt | Die Anbieter in Dubai sagen, du brauchst keinen Führerschein. Das ist ihre Auskunft, im Gesetz bleibt die Frage offen. |
| Thailand | ungeklärt | Keine thailändische Vorschrift nennt das eFoil, das Schifffahrtsgesetz liest es als Wasserfahrzeug. Die nötigen Lizenzen haben die Anbieter vor Ort. |
7,5 kW und Kennzeichen auf Bundeswasserstraßen
Erlaubt ist das eFoil auf der Havel mit dem Wannsee, der Spree mit dem Müggelsee, der ganzen Müritz, der Elbe, dem Main bis Hallstadt, der Mosel, dem Neckar, der Donau ab Kelheim, dem ganzen Rhein, den norddeutschen Kanälen und an der Küste. Einen Führerschein brauchst du dort nicht, solange der Elektromotor höchstens 7,5 kW Dauerleistung (S1) hat; für Verbrenner liegt die Grenze bei 11,03 kW (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Sportbootführerscheinverordnung). Ein Kennzeichen braucht dein Board auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sobald der Motor mehr als 2,21 kW leistet (§ 1 Nr. 2 f KlFzKV-BinSch), auf See nicht.
Die Kleinfahrzeugtabelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (KFT-G 8.0, Stand 1. September 2024) führt das E-Foilboard als Kleinfahrzeug, ausdrücklich nicht als Wassermotorrad; Mietboards sind danach unabhängig von der Leistung zu kennzeichnen. Die Tabelle ist eine amtliche Auslegungshilfe, kein Gesetz. Ab 16 Jahren darfst du ein motorisiertes Kleinfahrzeug führen (§ 1.09 Nr. 1 BinSchStrO), gefahren wird nur bei Tag. Helm, Weste und Versicherung schreibt das Gesetz privaten Fahrern nicht vor. Mehr dazu unter Führerschein und Kennzeichen.
Auf den westdeutschen Kanälen gelten für Kleinfahrzeuge 12 km/h (§ 15.04 Nr. 2 BinSchStrO). An der Ostsee und der Nordsee fährst du innerhalb von 500 m vor erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers höchstens 8 km/h (§ 26 Abs. 4 SeeSchStrO). Die Müritz ist als Bundeswasserstraße frei, gelb wird sie durch den Nationalpark: Bis 500 m vor dem Ostufer verbietet § 6 Abs. 1 Nr. 21 NatPMüritzV Motorfahrzeuge.
Jetboards mit Wasserstrahlantrieb stehen anders da. Dieselbe Tabelle stuft das jetBoard unabhängig von der Leistung als Wassermotorrad ein, und Wassermotorräder fahren nur auf den Strecken, die die Wassermotorräder-Verordnung freigibt. Wo das eFoil frei fährt, darf das Jetboard damit nicht hin, so lesen wir die Tabelle.
Schlösserverwaltung und Ruhrverband sagen Nein
Auf den 17 Seen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind motorisierte Wassersportgeräte „wie beispielsweise E-Surfboards mit und ohne Foil-Technik“ „ausnahmslos nicht gestattet“. Das sind Alpsee, Ammersee, Bodensee, Chiemsee, Großer Alpsee, Hintersee, Kochelsee, Königssee, Leitgeringer See, Schliersee, Schwansee, Soinsee, Spitzingsee, Staffelsee, Starnberger See, Tegernsee und Waginger See. Damit sind auch die beiden großen Seen vor München gesperrt, der Starnberger See und der Ammersee.
Walchensee und Forggensee fehlen auf der Liste und sind doch nicht frei. Auf allen übrigen bayerischen Gewässern deckt der Gemeingebrauch nur Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft (Art. 18 Abs. 1 BayWG), für ein eFoil brauchst du eine Genehmigung des Landratsamts (Art. 28 Abs. 4 BayWG). In Bayern bleiben dir der Main, die Donau ab Kelheim und der Main-Donau-Kanal, die als Bundeswasserstraßen unter Bundesrecht stehen.
Auf den Talsperren des Ruhrverbands gilt seit dem 1. Januar 2026 die Freizeitordnung, deren Punkt 4 festhält: „eFoils sind nicht gestattet.“ Das betrifft Henne, Sorpe, Möhne, Bigge und Lister. Auf dem Baldeneysee in Essen verbietet § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Ruhrschifffahrtsverordnung Tragflügelfahrzeuge zwischen Ruhr-km 12,21 und 41,40, und ein eFoil ist nach unserer Lesart eines. In Nordrhein-Westfalen bleiben der Rhein und die westdeutschen Kanäle, wobei der Rhein kein Übungsrevier ist.
Der Bodensee unter der Ordnung dreier Staaten
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gilt am Bodensee die gemeinsame Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Art. 14.01 BSO lässt Motorfahrzeuge nur mit Zulassung auf das Wasser, und unter 2,50 m Rumpflänge gibt es keine. Art. 6.15 Abs. 7 verbietet dazu das Fahren mit Wassermotorrädern „oder ähnlichen Schwimmkörpern jeglicher Antriebsart“. Am bayerischen Ufer kommt das Verbot der Schlösserverwaltung als zweites hinzu.
Österreich und die Schweiz, mit einer Lücke am Neusiedler See
Österreich ist rot, weil fast jeder bekannte See gesperrt ist: der Wörthersee und die anderen Kärntner Seen, der Attersee und das Salzkammergut, die Salzburger Seen und der Bodensee in Vorarlberg. In Kärnten verbietet die Verordnung vom 27. Juli 2016 (LGBl. Nr. 53/2016 idF 67/2021) in § 1 Abs. 1 lit. a Fahrzeuge „mit Motorantrieb“ auf den genannten Seen. In Oberösterreich untersagt § 2 Oö. Seen-VV ganzjährig Motoren über 100 W (Z 3) und Flyboards (Z 6), und damit, so lesen wir es, das eFoil auf Attersee, Traunsee und Mondsee. Auf Donau, March, Enns und Traun gilt § 16.02 Z 1 WVO: „Der Einsatz von Schwimmkörpern ist verboten.“ Keine der Ausnahmen dort passt auf ein eFoil, jedenfalls nach unserer Lesart des Wortlauts.
Anders der Neusiedler See. Seine Verordnung (LGBl. Nr. 49/2007 idF 69/2022) verbietet in § 1 Abs. 1 nur Verbrennungsmotoren, ein elektrisches Board erfasst sie unserer Lesart nach nicht. Ein Patent brauchst du nach § 117 und § 119 Abs. 1 Z 6 und Abs. 3 Schifffahrtsgesetz ab 4,4 kW, elektrisch wie mit Verbrenner; ein Board mit rund 3,7 kW bleibt darunter. In den Zonen des Nationalparks gelten Einschränkungen. Weil nicht jedes Board unter der Grenze liegt, ist der See auf der Karte blau.
In der Schweiz dürfen Fahrzeuge unter 2,50 m Länge keinen Motor tragen (Art. 121 Abs. 5 Binnenschifffahrtsverordnung, BSV), und darunter liegt jedes gängige eFoil, auf jedem See im Land. Am Genfersee wurde 2020 eine Busse von 300 CHF verhängt, gestützt auf Art. 78d des Genfersee-Reglements. Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 29. September 2022 ab (6B_315/2022), und an Gerichtskosten kamen 3.000 CHF dazu. Die Motion 24.4515 vom 19. Dezember 2024 verlangt die Zulassung; der Bundesrat beantragte am 19. Februar 2025 ihre Ablehnung und kündigte eine Totalrevision der BSV an. Was in der Schweiz bleibt, ist das Foilen ohne Motor: Wing, Kite oder Surffoil.
Am Lago Maggiore untersagt Art. 43 Abs. 1 des schweizerisch-italienischen Reglements Motoren auf Fahrzeugen unter 2,5 m. Das Schweizer Ufer ist damit gesperrt, und für das italienische lesen wir das Reglement genauso.
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| Gewässer oder Land | Status | Was gilt |
|---|---|---|
| Neusiedler See | erlaubt mit Schein oder Registrierung | Ein Verbot des Landes gibt es nicht, ab 4,4 kW brauchst du aber ein Patent. Ein Board mit etwa 3,7 kW bleibt darunter, und in den Zonen des Nationalparks gelten Einschränkungen. |
| Wörthersee | verboten | Auf dem Wörthersee ist ein motorisiertes Board verboten, privat wie gewerblich, und eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht. |
| Attersee | verboten | Am Attersee sind Schwimmkörper mit Motor das ganze Jahr verboten, elektrisch sind nur 100 Watt erlaubt. |
| Gardasee | eingeschränkt | Am Westufer und am Ostufer darfst du außerhalb der Zonen fahren. Im Trentino rund um Riva und Torbole ist es verboten, und der Golf von Salò ist im Sommer gesperrt. |
| Comer See | erlaubt | Die Verordnung für den Comer See nennt das eFoil ausdrücklich, und innerhalb ihrer Zonen darfst du fahren. |
| Lago Maggiore | verboten | Boote unter 2,5 Metern dürfen hier keinen Motor haben. Auf Schweizer Seite ist das eFoil damit verboten, auf italienischer nach unserer Lesart auch, obwohl dort Anbieter fahren. |
Niederlande und Portugal verlangen den Schein
In den Niederlanden ist ein Boot, das schneller als 20 km/h fahren kann, eine snelle motorboot. Dafür brauchst du das klein vaarbewijs (Art. 16 Abs. 1 Buchst. d Binnenvaartbesluit), eine Registrierung und ein Mindestalter von 18 Jahren, und schneller als 20 km/h fahren darfst du nur auf ausgewiesenem Wasser (Art. 8.06 BPR). Ein normales eFoil erreicht 20 km/h.
Portugal nennt im Gesetzesdekret DL 93/2018 „pranchas motorizadas“, und ein eFoil zählt, so lesen wir das Dekret, dazu. Daraus folgen ein Führerschein (carta, Art. 35), die Registrierung (Art. 15), keine Fahrt bei Nacht (Art. 8) und ein 300 m breiter Badestreifen, in dem du nicht fährst (Art. 45).
Polen, Ungarn und Italien setzen die Grenze hoch
Polen verlangt einen Führerschein erst über 10 kW (Art. 37a Abs. 3 UŻŚ) und eine Registrierung erst über 15 kW. Ungarn setzt die Grenze für den Schein bei 14,7 kW (Verordnung 15/2001 KöViM). Die Motorverbote auf dem Balaton, dem Velencei-tó und dem Fertő treffen nur Verbrenner. Fahren darfst du ab 17 Jahren, nur bei Tag und mit 30 m Abstand zu Schwimmern.
Italien verlangt nach Art. 39 D.Lgs. 171/2005 auf Binnengewässern und innerhalb von sechs Meilen einen Führerschein erst über 30 kW (40,8 CV), das Mindestalter ist 16. Wo du fahren darfst, legen Hafen- und Seebehörden in Zonen fest. Am Gardasee ist das eFoil am Trentiner Nordufer bei Riva und Torbole verboten, im Sommer auch im Golf von Salò. Am venetischen Ufer bleibst du in der Badesaison aus den ersten 300 m heraus und fährst nie weiter als eine Seemeile hinaus, am übrigen lombardischen und venetischen Ufer ist es außerhalb der Badezonen erlaubt. Am Comer See führt die Ordinanza 1/2026 das eFoil unter den natanti minori, und in deren Zonen darfst du fahren.
Spanien, Griechenland, Kroatien und Belgien ohne Papiere
In Spanien brauchst du seit dem 1. Oktober 2026 für ein Strandfahrzeug keinen Titel, solange du tagsüber bis 2 Seemeilen vor der Küste bleibst und 18 Jahre alt bist (Art. 10 RD 875/2014 in der Fassung des RD 1188/2025). Nach unserer Lesart fällt das eFoil darunter, zum Beispiel vor Mallorca. Den 200 m breiten Badestreifen lässt du frei.
Griechenland verlangt nach der Entscheidung 2133.3/53888/2023 (ΦΕΚ Β’ 4816/29.07.2023) weder Führerschein noch Registrierung, und fahren dürfen schon Kinder ab 12 Jahren. Kroatien zählt das eFoil in NN 52/2025 zu den persönlichen Wasserfahrzeugen (Art. 45 Nr. 6). Art. 49 erlaubt die Fahrt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang innerhalb von 300 m vor der Küste, unter Motor nicht näher als 50 m am Ufer und nie in einem bewirtschafteten Badebereich; einen Schein nennt die Vorschrift nicht.
In Belgien liegt ein eFoil mit Propeller, wie wir das Gesetz lesen, außerhalb von Buch 5 des Schifffahrtsgesetzbuchs und braucht weder Registrierung noch Schein. Ein Jetboard unter 4 m gilt dort als Wassermotorrad.
Frankreich, Großbritannien und die anderen offenen Fälle
In Frankreich ist das eFoil auf dem Meer erlaubt, in der Bretagne wie an der Côte d’Azur und auf Korsika. Offen ist, wie die Leistung eines Boards für den Führerschein zählt, den das Décret 2007-1167 über 4,5 kW verlangt. Auch die Registrierung ist nicht geklärt. Seit dem 7. Juni 2026 nennt die Division 240 die planche nautique à moteur „avec ou sans foil“ ausdrücklich.
Großbritannien kennt keinen nationalen Führerschein (MGN 599, Ziffer 9.1), Häfen und Schifffahrtsbehörden regeln ihre Reviere selbst. In Irland nennt kein nationaler Text das eFoil, es entscheiden die Bye-laws nach Section 6 des Maritime Safety Act 2005, und als Jetski (PWC) gilt das Board nicht. In Zypern regelt das Gesetz N. 56(I)/1992 Schnellboote; ob das eFoil danach einen Schein braucht, ist offen.
Außerhalb Europas verlangen die USA eine Registrierung (Coast Guard Policy Letter 01-22, in Florida Klasse A-1). Kanada verbietet Boards mit Propeller (SOR/2010-91 s. 1006(b)), in Australien setzen New South Wales und Western Australia Leistungsgrenzen für den Schein, in Dubai und Thailand ist die Lage ungeklärt. Für Dänemark, Schweden, Tschechien, Slowenien, Malta, Montenegro und Bulgarien steht auf der Karte keine Angabe.




