Illustration: zwei Fahrer auf eFoils an der Côte d’Azur neben einem ankernden weißen Boot, kein Elektro-Jetski

Elektro-Jetski Führerschein

Führerscheinfrei fährst du elektrisch nur bis 7,5 kW Dauerleistung. Dazu kommen die Regeln, die für jedes Wassermotorrad gelten, egal welcher Schein in der Tasche steckt.

Aktualisiert:

Ohne Führerschein nur bis 7,5 kW Dauerleistung

Die Grenze steht in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV vom 3. Mai 2017, Stand 23.10.2024): Ohne Führerschein darfst du ein Boot mit Elektromotor nur fahren, wenn der Motor höchstens 7,5 kW in der Betriebsart S1 leistet, im Dauerbetrieb nach DIN EN 60034-1. Das gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes genauso wie auf den Seeschifffahrtsstraßen an Nord- und Ostsee. Die bekannten 15 PS sind die 11,03 kW aus Buchstabe a, und die gelten für Verbrennungsmotoren.

Kein Elektro-Jetski zum Sitzen, den du heute kaufen kannst, kommt auch nur in die Nähe. Der ROXEN hat laut Hersteller einen Elektromotor mit 22 kW (30 PS), die Taiga Orca bis zu 120 kW (160 PS). Für beide brauchst du nach unserer Lesart von § 5 SpFV den Sportbootführerschein, Binnen für Flüsse, Kanäle und Seen des Bundes, See für die Küste.

Ob die 22 kW des ROXEN Spitzen- oder Dauerleistung sind, gibt der Hersteller nicht an, und der Berliner Händler E-SURFER führt die Nenndauerleistung ausdrücklich unter den Werten, die Roxen nicht veröffentlicht. Was die Hersteller sonst an Leistung, Akku und Preis nennen, steht unter Elektro-Jetski-Preis. Am Ergebnis ändert das aus unserer Sicht nichts. Ein Spitzen- oder Boostwert ist kein S1-Wert, und solange kein Datenblatt höchstens 7,5 kW im Dauerbetrieb ausweist, gehört der Führerschein zum Jetski dazu.

Mit dem Schein ist erst die halbe Frage beantwortet. Als Wassermotorrad darf ein Jetski auf Flüssen und Kanälen des Bundes nur auf freigegebenen Strecken fahren, auf dem Bodensee mit keinem Antrieb, und die Bayerische Schlösserverwaltung lässt ihn auf ihren Staatsseen, so lesen wir ihre Regel, genauso wenig zu.

Elektro-Jetski mit 15 PS: die Verbrennergrenze

Die Verordnung nennt beide Werte im selben Satz. Führerscheinfrei ist ein Sportboot, wenn die größte nicht überschreitbare Nutzleistung „a) Verbrennungsmotors höchstens 11,03 Kilowatt, b) Elektromotors höchstens 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1“ beträgt. Die elektrische Grenze ist die niedrigere der beiden.

Ein Elektro-Jetski mit 11 kW Dauerleistung käme auf rund 15 PS und läge mit ihnen über der Elektrogrenze, so lesen wir Buchstabe b.

Knifflig wird es bei kleinen Elektro-Boards. Das Jetsurf ELECTRIC, ein motorisiertes Board für eine Person, bietet laut Bedienungsanleitung drei Leistungsstufen mit 6, 9 und 11 kW und springt beim Herausnehmen des Akkus auf 9 kW zurück. In der technischen Tabelle derselben Anleitung stehen 7,8 kW bei 8000 U/min, eine Angabe nach S1 fehlt. Nach unserer Lesart von § 5 SpFV entscheidet nur ein ausgewiesener S1-Wert. Fehlt er, bleibt die Frage offen, und mit 11 kW im stärksten Modus spricht wenig dafür, dass das Board darunter liegt.

Aufblasbare Elektro-„Jetskis“ als Badespielzeug sind eine eigene Klasse mit wenigen km/h Spitze, etwa der Nautica Wavemaker oder die Yamaha Aqua Cruise für Kinder mit etwa 3,2 km/h. Mit den großen Geräten haben sie nur den Namen gemeinsam. Die großen wiederum kommen laut E-SURFER von kleineren Herstellern, nicht von den bekannten Jetski-Marken; die Modelle stehen unter Elektro-Jetski, Jetboards wie das Jetsurf beim Elektro-Surfbrett, Boote mit Elektroantrieb beim Elektroboot.

Die Wassermotorräder-Verordnung fragt nicht nach dem Antrieb

Die Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV vom 31. Mai 1995, Stand 23.7.2024) definiert in § 1 Nr. 3 Wassermotorräder als „Kleinfahrzeuge, die als Personal Water Craft wie ‚Wasserbob‘, ‚Wasserscooter‘, ‚Jetbike‘ oder ‚Jetski‘ bezeichnet werden, und sonstige gleichartige Fahrzeuge“. Eine Antriebsart nennt die Definition nicht, und so fällt ein Elektro-Jetski darunter wie einer mit Benzinmotor, jedenfalls lesen wir sie so.

In dieselbe Richtung geht die Kleinfahrzeugtabelle KFT-G 8.0 der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vom 1. September 2024, eine amtliche Auslegungshilfe und kein Gesetz. Das jetBoard stuft sie als Wassermotorrad ein, „unabhängig von der Antriebsleistung“, das eFoil-Board nicht. In der Jetski-Zeile heißt es: „Vordringlich gilt die WasMotRV“. Die Behörde ordnet nach der Bauart ein, nicht nach Antrieb oder Leistung, so verstehen wir die Tabelle. Warum das eFoil anders behandelt wird, steht bei den eFoil-Regeln.

Für den Führerschein spielt die Einordnung keine Rolle. § 2 Nr. 3 SpFV zählt zu den Sportbooten ausdrücklich alle nicht gewerblich genutzten Sport- und Freizeitfahrzeuge „einschließlich Wassermotorräder“. Einen eigenen Jetski-Führerschein gibt es nicht. Im Prüfungsstoff der SpFV steht „Wasserski- und Wassermotorradfahren“ als eigenes Thema.

An der Küste ordnet die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung anders. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 21 SeeSchStrO sind Wassermotorräder motorisierte Wassersportgeräte, die als „Wasserbob“, „Wasserscooter“, „Jetbike“ oder „Jetski“ bezeichnet werden, und „sie gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung“. Nach § 31 Abs. 2 SeeSchStrO müssen sie allen Fahrzeugen ausweichen.

Jetski-Führerschein in Deutschland: Binnen oder See

Flüsse, Kanäle und Seen des Bundes: Schein Binnen. Küste: Schein See. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen verlangt § 3 Abs. 1 SpFV eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart, nachgewiesen durch den Sportbootführerschein Binnen. Auf den Seeschifffahrtsstraßen braucht nach § 4 Abs. 1 SpFV jedes Sportboot mit Antriebsmaschine eine Fahrerlaubnis, und die weist der Sportbootführerschein See nach.

Binnenschifffahrtsstraßen sind nach § 2 Nr. 1 SpFV die Bundeswasserstraßen ohne die Seeschifffahrtsstraßen und ohne die Elbe im Hamburger Hafen. Auf allen anderen Gewässern, und dazu gehören viele Seen, entscheidet das Landesrecht. Für den Rhein verweist die Rheinschifffahrtspersonalverordnung (RheinSchPersV 2023, § 11.01 Nr. 4 Buchstabe c) bei Fahrzeugen unter 20 m mit höchstens 11,03 kW auf die Vorschriften der Uferstaaten, in Deutschland ist das wieder die SpFV.

Ein Schifferpatent für den Bodensee oder den Hochrhein bringt dich auch auf deutschen Binnenwasserstraßen weiter, denn § 3 Abs. 2 Nr. 1 SpFV erkennt das Patent „der Kategorien B oder C“ an. Wer im Ausland wohnt und höchstens ein Jahr bleibt, braucht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpFV keinen deutschen Schein, solange der Heimatstaat für das Fahrzeug keinen verlangt. Verlangt er einen, gehört dessen Befähigungsnachweis oder das ICC an Bord.

Mitnehmen musst du den Schein auch. § 12 Abs. 1 SpFV verlangt, dass du ihn mitführst und bei einer Kontrolle aushändigst, und der Eigentümer darf das Fahren ohne die nötige Fahrerlaubnis weder anordnen noch zulassen. Ohne Fahrerlaubnis ein Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen zu führen, ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 SpFV eine Ordnungswidrigkeit.

Mit 16 zur Prüfung, rund 120 € an Gebühren

Für den Sportbootführerschein mit Antriebsmaschine musst du 16 sein, unter Segeln reichen 14. Bis zum 18. Geburtstag braucht es die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 6 Abs. 1 SpFV). Dazu verlangt die Verordnung, dass du körperlich und psychisch tauglich und „zuverlässig“ bist und deine Befähigung in einer Prüfung nachweist. Die Tauglichkeit bestätigt ein Arzt auf dem amtlichen Formular aus Anhang 1 der Anlage 2, und einen Sehtest einer anerkannten Sehteststelle sowie ein Hörattest darfst du ihm vorlegen.

Den Antrag stellst du schriftlich oder online über das Verwaltungsportal des Bundes beim Prüfungsausschuss, spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (§ 7 SpFV). Hinein gehören ein Passbild im Format 35 x 45 mm, das ärztliche Zeugnis und die Kopie eines gültigen Autoführerscheins. Ohne Autoführerschein legst du auf Anforderung des Ausschusses ein Führungszeugnis vor.

Die Prüfung „besteht in der Regel aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil“ (§ 8 Abs. 1 SpFV), und beide darfst du zu verschiedenen Zeiten vor verschiedenen Prüfungsausschüssen ablegen. Abgenommen wird sie vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und vom Deutschen Segler-Verband (DSV), die auch die Scheine ausstellen und die Gebühren erheben (§ 16 SpFV).

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Amtliche Gebühren für den Sportbootführerschein
LeistungGebühr
Zulassung zur Prüfung21,85 €
Theorieprüfung Binnen mit Antriebsmaschine34,85 €
Theorieprüfung See44,45 €
Praxisprüfung Binnen37,65 €
Praxisprüfung See44,50 €
Erteilung der Fahrerlaubnis28,20 €
Vorläufige Fahrerlaubnis23,60 €
Stand: 7. November 2026. Gebühren nach Anlage Abschnitt 7 der WSBGebV, erhoben von DMYV und DSV; Kurs, ärztliches Zeugnis und Übungsfahrten sind nicht enthalten.

Zusammen sind das für den Schein Binnen mit Antriebsmaschine rund 120 € an amtlichen Gebühren, für den Schein See rund 140 €. Bei einem Wechsel des Prüfungsausschusses fällt die Zulassungsgebühr noch einmal an. Kurs, Arzt und Übungsfahrten kommen dazu, und deren Preise setzen Schulen und Ärzte selbst fest.

Flüsse und Kanäle: nur auf E.22-Strecken

Außerhalb der freigegebenen Bereiche ist das Fahren mit einem Wassermotorrad auf den Binnenschifffahrtsstraßen verboten. So steht es in § 3 Abs. 1 Satz 1 WasMotRV, und das gilt für Rhein, Mosel und Donau wie für alle Bundeswasserstraßen unter der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (§ 1 Nr. 1 und 2 WasMotRV). Freigegeben wird eine Strecke mit dem Tafelzeichen E.22, das die Anlage 7 der BinSchStrO (Stand 14.10.2025) als „E.22 Fahrerlaubnis für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)“ führt. Das Gegenstück A.18 ist das Fahrverbot. Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung kennt beide Zeichen, ihre übrigen Regeln für motorisierte Kleinfahrzeuge stehen unter eFoil am Rhein.

Auf den Tafeln mit E.22 stehen die Länge und, wo nötig, die Breite der freigegebenen Strecke, und eine Übersicht aller Bereiche erscheint im Verkehrsblatt (§ 4 Abs. 2 und 3 WasMotRV). Zwei Ausnahmen lässt § 3 zu. Erlaubt ist die Fahrt auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle zur freigegebenen Strecke, und erlaubt ist die Wanderfahrt mit festem Start und festem Ziel, aber nur, wenn „ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird“. Dieselbe Strecke darfst du erst nach mehr als einer Stunde erneut fahren.

Auf der freigegebenen Strecke selbst gilt:

  • Fahrzeit nur von 7.00 bis 20.00 Uhr, nie vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang, und nur bei mehr als 1.000 m Sicht (§ 6 Abs. 1).
  • Ein Notstoppschalter oder eine Kreiselvorrichtung muss eingebaut sein, Fahrer und Mitfahrer tragen Schwimmhilfen mit mindestens 50 Newton.
  • Andere nicht gefährden oder behindern, keine Schäden an Fahrzeugen, Ufern und Uferbewuchs, rechtzeitig langsamer werden und beim Passieren einen Abstand halten, „der 10 Meter nicht unterschreiten darf“ (§ 4 Abs. 1).
  • Ins Wasser und wieder heraus nur „auf befestigten Zugängen, wie Slipanlagen oder Rampen, oder mittels geeigneter Kranvorrichtungen“ (§ 5).

Die streckenbezogenen Geschwindigkeitsgrenzen des § 1.26 BinSchStrO gelten auf E.22-Strecken nicht für Wassermotorräder, und nach § 7 WasMotRV kann die GDWS für einzelne Bereiche andere Fahrzeiten und Höchstgeschwindigkeiten festlegen. Wer außerhalb der freigegebenen Bereiche fährt, andere gefährdet oder gegen § 5 oder § 6 Abs. 1 verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 8 WasMotRV).

An Nord- und Ostsee gilt § 31 SeeSchStrO

Auf See läuft es umgekehrt. Außerhalb des Fahrwassers darfst du mit dem Wassermotorrad grundsätzlich fahren, mit den Einschränkungen aus § 26 Abs. 5 und außer auf Flächen, die nach § 60 Abs. 1 bekannt gemacht sind. Im Fahrwasser nur dort, wo eine solche Bekanntmachung oder ein Zeichen es erlaubt (§ 31 Abs. 1 SeeSchStrO). Dieses Zeichen ist B.8, eine rechteckige blaue Tafel mit weißem Wassermotorrad-Symbol. Badezonen sperrt das Zeichen A.17 a, ein „Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder und Surffahrzeuge“.

Nachts, bei verminderter Sicht und zu bekannt gemachten Zeiten ist das Fahren verboten (§ 31 Abs. 3), und ausweichen musst du allen Fahrzeugen (§ 31 Abs. 2). Vor erkennbar genutzten Badestränden gilt außerhalb des Fahrwassers innerhalb von 500 m vom Ufer höchstens 8 km/h durchs Wasser (§ 26 Abs. 4), und überall eine sichere Geschwindigkeit. Auch die Promillegrenzen der SeeSchStrO gelten für den Jetski: 0,25 mg/l Atemalkohol, 0,5 Promille im Blut und 3,5 ng/ml THC (§ 3 Abs. 4).

Sommertag am Strand von Schilksee an der Kieler Förde mit Strandkörben, Badenden, Steinmolen im Wasser und dem Yachthafen im Hintergrund
Badestrand in Schilksee an der Kieler Förde: Vor solchen Stränden gelten auf 500 m höchstens 8 km/h

Große Teile der Küste sind ganz gesperrt. In den Nationalparks Hamburgisches, Niedersächsisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer dürfen die Bundeswasserstraßen nicht „mit maschinenangetriebenen Wassersportgeräten, insbesondere Wasserbobs, Wassermotorrädern oder angetriebenen Surfbrettern“ befahren werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NordSBefV vom 25. April 2023). Ausgenommen ist nur die Sicherungsbegleitung bei Ausbildung und Regatten. An der Ostsee verbietet § 3 Abs. 1 NPBefVMVK (vom 24. Juni 1997) Wassermotorräder auf den Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I und II der Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund und des Biosphärenreservats Südost-Rügen. Wo um Rügen eFoils fahren dürfen, zeigt eFoil Rügen, den Rest der Küste eFoil Ostsee.

Bodensee, Bayern, Müritz: wo der Schein allein nicht reicht

Am Bodensee hilft kein Führerschein. Art. 6.15 Abs. 7 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung lautet: „Das Fahren mit Aqua-Scootern und Wassermotorrädern oder ähnlichen Schwimmkörpern jeglicher Antriebsart ... ist verboten.“ Jeglicher Antriebsart schließt den Elektromotor ein, und dieselbe Verordnung sperrt den See für Boards, siehe eFoil Bodensee.

Der Bodensee in der Abenddämmerung mit ruhigem Wasser, bewölktem Himmel und hügeligen Ufern am Horizont
Bodensee: Wassermotorräder jeder Antriebsart sind auf dem ganzen See verboten

In Bayern regelt die Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) alle Gewässer außer Bodensee und Bundeswasserstraßen. Das Wort Wassermotorrad kommt in ihr nicht vor. Auf Gewässern, die nicht allgemein für die Schifffahrt offen sind, brauchst du nach § 3 Abs. 1 eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, denn der Gemeingebrauch deckt nur Fahrzeuge „ohne eigene Triebkraft“ (Art. 18 Abs. 1 BayWG).

Eine Zulassung der Kreisverwaltungsbehörde brauchen nach § 19 Abs. 1 BaySchiffV Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, „ausgenommen Elektromotorboote“, und alle Mietfahrzeuge. Ob ein Elektro-Jetski als Elektromotorboot durchgeht, sagt der Wortlaut nicht. Ein vermieteter Jetski braucht die Zulassung in jedem Fall.

Auf den großen Staatsseen kommt die Eigentümerin dazu, dieselbe Hürde, an der unter eFoil Bayern auch die Boards hängen bleiben. Die Bayerische Schlösserverwaltung besitzt 17 Staatsseen, darunter Ammersee, Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee und Königssee, und schreibt: „Motorisierte Wassersportgeräte wie beispielsweise E-Surfboards ... E-Kajaks bzw. E-Kanus und Ähnliches sind ... ausnahmslos nicht gestattet“. Boote mit irgendeinem Motor brauchen dort die Genehmigung des Landratsamts und dazu eine private Gestattung. Das ist eine Regel der Grundeigentümerin, kein Gesetz, und wir lesen den Elektro-Jetski als „Ähnliches“.

An der Müritz, die eFoil Müritz für Boards beschreibt, zählt, ob du im Nationalpark bist. Dort sind motorgetriebene Fahrzeuge nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 21 NatPMüritzV verboten, und am Ostufer des Sees reicht der Park bis 500 m vom Ufer aufs Wasser hinaus.

Kennzeichen nur vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

Die Kennzeichenpflicht der Kleinfahrzeug-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch, Stand 14.10.2025) gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen für Kleinfahrzeuge. Fahrzeuge mit Antriebsmaschine bis 2,21 kW effektiver Nutzleistung zählen nach § 1 Nr. 2 Buchstabe f nicht dazu, und jeder Elektro-Jetski zum Sitzen liegt weit darüber. Einem gewöhnlichen Motorboot genügt ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (§ 2 Abs. 1). Beim Wassermotorrad ist die Auswahl kleiner: § 2 Abs. 5 erlaubt das Führen auf den Binnenschifffahrtsstraßen „nur ..., wenn es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist“, und das vergibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA). Die Buchstaben müssen auf beiden Seiten mindestens 10 cm hoch sein (§ 2 Abs. 3).

Die Kleinfahrzeugtabelle KFT-G 8.0 sagt es ohne Umweg: „Benötigt wird ein amtliches Kleinfahrzeugkennzeichen ... Die substitutive Nutzung des Kennzeichens einer der ... beliehenen Organisationen (ADAC u.ä.) ist also bei Wassermotorrädern gerade nicht möglich“. Mietfahrzeuge brauchen genauso ein amtliches Kennzeichen. Auf bayerischen Landesgewässern tragen zulassungspflichtige Fahrzeuge und Elektromotorboote ein Kennzeichen der Kreisverwaltungsbehörde auf beiden Seiten, mit mindestens 8 cm hohen Ziffern (§ 29 BaySchiffV).

Das Pflichtversicherungsgesetz greift beim Jetski nicht, so lesen wir § 1 und § 1a PflVG, denn sie knüpfen an Kraftfahrzeuge an Land mit mehr als 6 km/h an, und Boote erfasst das Gesetz gar nicht. Die Haftpflicht aus Anlage 6 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung bindet Boote auf Charterbescheinigung, nicht den privaten Jetski, auch das ist unsere Lesart. Was vor dem Kauf sonst zu prüfen ist, CE-Zeichen, Garantie, Gewährleistung, steht unter Elektro-Jetski kaufen.

Beim Vermieter gilt dasselbe, in der Schweiz schon ab 6 kW

Ein Sportboot darf der Vermieter nach § 8 Abs. 4 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) nur an Personen vermieten, die es auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen dürfen, ein motorisiertes Sportboot nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c nicht an „Jugendliche unter 16 Jahren“. Nur auf der Eder- und der Diemeltalsperre gilt diese Altersgrenze nicht.

Die Charterbescheinigung ersetzt den Schein nicht. Sie wird nach § 9 Abs. 2 nur für bestimmte Wasserstraßen ausgestellt und nur für Boote, „die über fest eingebaute Schlafplätze verfügen“ und auf 12 km/h begrenzt sind, und Anlage 4 stellt klar: „Die Charterbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis“. Schlafplätze hat ein Jetski keine. Zum Mieten eines Elektro-Jetskis über der führerscheinfreien Grenze brauchst du auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes den Sportbootführerschein, so lesen wir die Verordnung.

Auch unter 7,5 kW gibt es eine Altersgrenze. § 1.09 Nr. 1 und 2 BinSchStrO verlangt am Ruder eines fahrenden Fahrzeugs eine Person von mindestens 16 Jahren und nimmt davon nur Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine aus, die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung in § 1.09 ebenso. Auch ein führerscheinfreies motorisiertes Gerät braucht dort nach unserer Lesart einen Fahrer ab 16.

In der Schweiz, deren Regeln für Boards unter eFoil Schweiz stehen, zählen Wassermotorräder nach Art. 2 Ziff. 18 der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1) zu den Vergnügungsschiffen. Einen Führerausweis brauchst du dort schon über 6 kW Antriebsleistung (Art. 78 Abs. 1 Bst. a), das Mindestalter für ein Motorschiff liegt bei 14 Jahren (Art. 78 Abs. 2). Auf den Schweizer Teilen von Lago Maggiore und Lago di Lugano verbietet Art. 55a Abs. 1 des Reglements zum schweizerisch-italienischen Abkommen (SR 0.747.225.1) Wassermotorräder „unabhängig von der Antriebsart“.

Keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind die genannten Verordnungen in den angegebenen Fassungen, und im Einzelfall entscheiden die Behörden vor Ort, an Bundeswasserstraßen das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Elektro-Jetski einen Führerschein?

Für die Elektro-Jetskis zum Sitzen, die es zu kaufen gibt, ja. Führerscheinfrei ist nur ein Elektromotor mit höchstens 7,5 kW Dauerleistung (S1), und ROXEN mit 22 kW und Taiga Orca mit bis zu 120 kW liegen weit darüber.

Gibt es einen Elektro-Jetski ohne Führerschein mit 15 PS?

Nein. 15 PS, also 11,03 kW, ist die Grenze für Verbrennungsmotoren. Ein Elektromotor mit rund 11 kW Dauerleistung liegt über den 7,5 kW, die § 5 SpFV für Elektroantriebe erlaubt, und braucht nach unserer Lesart den Sportbootführerschein.

Ist ein Jetski unter der Grenze komplett führerscheinfrei und frei fahrbar?

Führerscheinfrei ja, frei fahrbar nicht. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen darf ein Wassermotorrad nur auf Strecken mit dem Zeichen E.22 fahren, an der Küste gilt § 31 SeeSchStrO, und auf dem Bodensee ist es mit jedem Antrieb verboten.

Gibt es in Deutschland einen eigenen Jetski-Führerschein?

Einen eigenen gibt es nicht. Die SpFV zählt Wassermotorräder zu den Sportbooten, du machst den Sportbootführerschein Binnen oder See, und in dessen Prüfungsstoff steht Wasserski- und Wassermotorradfahren als Thema.

Wie alt muss ich für den Jetski-Führerschein sein?

16 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag geht es nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Was kostet der Sportbootführerschein für den Jetski?

Die amtlichen Gebühren für Zulassung, Theorie, Praxis und den Schein selbst kommen auf rund 120 € für Binnen und rund 140 € für See. Kurs, ärztliches Zeugnis und Übungsfahrten zahlst du extra.

Darf ich mit dem Elektro-Jetski auf den Bodensee?

Mit keinem Antrieb. Art. 6.15 Abs. 7 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung verbietet Wassermotorräder und ähnliche Schwimmkörper „jeglicher Antriebsart“, und ein Elektromotor ist eine davon.

Reicht für den Elektro-Jetski ein ADAC-Kennzeichen?

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen nicht. Ein Wassermotorrad darf dort nur mit einem amtlichen Kennzeichen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts fahren, das Kennzeichen eines beliehenen Verbands wie des ADAC ersetzt es nicht.

Kann ich einen Elektro-Jetski ohne Führerschein mieten?

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen nach unserer Lesart nicht, sobald der Motor über der führerscheinfreien Grenze liegt. Vermietet wird nur an Personen, die das Boot dort führen dürfen, und die Charterbescheinigung gibt es nur für Boote mit fest eingebauten Schlafplätzen.

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